STEUERVERGÜNSTIGUNGEN FÜR SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN
Informationen der Bundesfinanzverwaltung
Bitte informieren Sie sich über die Änderungen
Der Bund hat zum 1. Juli 2009 durch eine Änderung des Grundgesetzes die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) von den Ländern übernommen. Aktuell verwalten noch die Finanzämter die Kraftfahrzeugsteuer für den Bund. Im 1. Halbjahr 2014 übernimmt die Zollverwaltung diese Aufgabe.
In Hessen wird der Bund die Übernahme im ersten Halbjahr 2014 übernehmen. Die Hauptzollämter sind ab diesem Zeitpunkt für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und somit Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Kraftfahrzeugsteuer.
Ihre nächste Kontaktstelle in Hessen können Sie hier finden:
Darüberhinaus hat die Bundesfinanzverwaltung in einem Rundschreiben alle Informationen zu Steuervergünstigungen für schwerbehinderte Menschen mitgeteidlt. Diese Info können Sie als PDF-Dokument laden, lesen und bei Bedarf ausdrucken.