Deutscher Schwerhörigenbund
-Landesverband Hessen e.V.-


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HÖRGERÄTE - VERSORGUNG

Informationen vom Bundesverband des Deutschen Schwerhörigenbundes
Wege zum Hörgerät

Mit Beginn des Jahres 2012 ist das Thema Kostenübernahme bei Hörgeräten in Bewegung geraten. Ursache und Grundlage ist das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Dezember 2009. In diesem Urteil hat das BSG eine Reihe von unmissverständlichen Grundsätzen formuliert, was die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) angeht. Das Gericht ist dabei weit über das hinausgegangen, was bis zu diesem Zeitpunkt allgemein vermutet und praktiziert wurde.

Mit der Verkündigung der neuen Festbeträge für Hörgeräte im Juli 2013 und dem Abschluss entsprechender Versorgungsverträge zwischen der Bundesinnung der Hörgeräte-Akustiker (biha) und den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Oktober 2013 ist der Reigen der Veränderungen bei der Hörgeräte-Versorgung beendet, den das Bundessozialgericht mit seinem Urteil im Dezember 2009 angestoßen hat.

2017 hat der Landesverband des DSB Hessen einen Flyer erstellt, der sich mit dem Verbraucherschutz beim Hörgerätekauf befasst, und nachstehend als PDF heruntergeladen werden kann. 
Für den Fall, dass nur mit einem aufzahlungspflichtigen Hörgerät ein ausreichendes Sprachverständnis erzielt werden kann, sollte ein entsprechender Leistungsantrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Wird dieser abgelehnt, kann der von dem Landesverband empfohlene Musterwiderspruch von 2017 verwendet werden.
Der Bundesverband des DSB hat Beratungsrichtlinien zum Hörgerätekauf erarbeitet (Stand 2016), die ausführlich über alle Fragen dazu informieren.

Lesen Sie die Informationen zur
Beratungsrichtline als PDF-Dokument herunterladen Flyer Verbraucherschutz Vorschlag für einen Widerspruch
Weiteres
  • zum Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
  • zur Hilfsmittelrichtlinie
  • zu den Festbeträgen für Hörhilfen
  • zu den Versorgungsverträge
  • zum Hilfsmittelverzeichnis
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Wenn Sie es wünschen, sind wir und unsere Vereine gerne bereit Sie zu beraten und Ihnen zu helfen.
Sprechen sie mit uns.
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